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   BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08   

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BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08 (https://dejure.org/2008,38999)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08 (https://dejure.org/2008,38999)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2008 - 1 WDS-VR 4.08 (https://dejure.org/2008,38999)
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  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob die gesetzlich vorgegebenen oder vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Verfahrensvorschriften eingehalten sind (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212 und vom 11. Januar 2007 a.a.O.).

    Eine Versetzung stellt nach dieser Vorschrift nicht nur eine beteiligungsfähige, sondern in der Regel auch eine beteiligungspflichtige Maßnahme dar (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 a.a.O., vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 28.05 - und vom 11. Januar 2007 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Versetzungsverfügung bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens von der erlassenden Stelle rechtlich unter Kontrolle zu halten, eine verfahrensrechtlich zwingend vorgeschriebene Anhörung anderer Stellen durchzuführen und in die Personalentscheidung noch einzubeziehen (Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O).

    Das ergibt sich aus der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (ebenso sinngemäß zur Versetzung: Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.; vgl. im Übrigen: Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 4 und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - DokBer B 2008, 31).

    Ausnahmsweise kann eine angefochtene Verwendungsentscheidung bei unterlassener Anhörung des zuständigen Beteiligungsorgans als nicht rechtsfehlerhaft zu qualifizieren sein, wenn in analoger Anwendung des § 46 VwVfG offensichtlich ist, dass die Verletzung der Anhörungsvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, etwa weil das Beteiligungsorgan - sei es von sich aus oder aufgrund nachträglich erfolgter Anhörung im Rahmen der Abhilfeprüfung - ausdrücklich erklärt, es hätte die Verwendungsentscheidung bei vorheriger Anhörung gebilligt oder keine Einwände gegen sie erhoben (Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08
    Die aufschiebende Wirkung des Antrags des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung vom 20. Dezember 2007 (BVerwG 1 WB 4.08) gegen die Versetzungsverfügung des Bundesministeriums der Verteidigung - PSZ ... - vom 7. Dezember 2007 wird angeordnet.

    Diesen Rechtsbehelf, der Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 4.08 ist, hat der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - mit seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2008 dem Senat vorgelegt.

    Angesichts des im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 4.08 gestellten Anfechtungsantrags ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat maßgeblich (15. Januar 2008).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08
    Das ergibt sich aus der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (ebenso sinngemäß zur Versetzung: Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.; vgl. im Übrigen: Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 4 und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - DokBer B 2008, 31).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06

    Beschwerdeanlass; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Maßnahme; Begründung.

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08
    Das ergibt sich aus der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (ebenso sinngemäß zur Versetzung: Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.; vgl. im Übrigen: Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 4 und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - DokBer B 2008, 31).
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